Anmeldung BVJ
Liebe Schüler, liebe Eltern,
Schüler welche das 9. Schuljahr vollendet haben, sind berufsschulpflichtig. Sofern sie keine Ausbildung beginnen, müssen sie ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an der Berufsschule besuchen.
- das BVJ wird als Vollzeitschuljahr durchgeführt (Berufsschulpflicht ist somit erfüllt)
- die Anmeldung an einem BVJ ist ab sofort eigeninitiativ bis 30. Juli 2024 an der jeweiligen Berufsschule möglich (Prinzip „Windhund“: wer zuerst kommt …)
- ab August 2024 ist die Anmeldung nur noch zentral beim Amt für Berufliche Schulen möglich, hier werden angemeldete Schüler*innen entsprechend der dann noch freien Plätze zugewiesen (neues Verfahren!!Wer sich erst spät anmeldet, muss nehmen, was noch frei ist)
- die Möglichkeit der Beratung durch SCHLAU, ergänzend zu den bereits genutzten Beratungsangeboten, besteht ab jetzt
- Link zum Amt für Berufliche Schulen: https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/anmeldung_bs1.html#3
- Weitere nützliche Links:
Mit freundlichem Gruß
G. Schellenberger, R
Text:
Jan Tietgemeyer, SchAD/ Gunnar Schellenberger, RNeuer Text